Leistungsübersicht Ambulant

ambulanter Pflegedienst

Wir pflegen Sie oder Ihre Angehörigen in ihrer häuslichen Umgebung. Sollten Sie Ihre Angehörigen selbst pflegen, unterstützen wir Sie fachlich oder auch einfach mit einem Gespräch.

Grundpflege

Grundpflege oder Bezugspflege bezeichnet in den Pflegeberufen der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kindergesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Heilerziehungspflege grundlegende, gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen. Diese umfassen den Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität, sowie andere nicht-medizinische Pflegetätigkeiten aus den Bereichen der Aktivitäten des täglichen Lebens.

  • unverbindliche Beratung
  • Versorgung von Pflegebedürftigen
  • Versorgung von chronisch psychisch kranken Menschen
  • Versorgung von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen
  • Begleitung bei Aktivitäten
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI
  • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
  • Stundenweise Betreuung und Pflege

Behandlungspflege

Als Behandlungspflege oder seltene Spezielle Pflege werden Tätigkeiten verstanden, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege erbracht werden. Diese Aufgaben umfassen unter anderem Wundversorgung, Verbandswechsel, Medikamentengabe, Blutdruck- und Blutzuckermessung und die ärztliche Assistenz. Im Gegensatz dazu werden alle pflegerischen Tätigkeiten, die der grundlegenden Versorgung des Pflegebedürftigen dienen, beispielsweise die Körperpflege, als Grundpflege oder direkte Pflege bezeichnet. Die Behandlungspflege kann sowohl stationär als auch ambulant erfolgen.

  • Wunderversorgung
  • Portversorgung
  • Injektionen aller Art (s.c./i.m./i.v.)
  • Medikamentengabe
  • Kompressionsverbände
  • parenterale und enterale Versorgung Patienten
  • Versorgung von Diabetikern u.v.m

Spezialisierungen

Unser Pflegedienst hat sich neben den normalen Pflegeleistungen auf Leistungen spezialisiert, die regelmäßige Schulungen und spezielles Fachwissen der Pflegekräfte voraussetzen. Wir haben unser Weiterbildungsprogramm auf diese Leistungen ausgerichtet. Wir beraten und unterstützen Sie gern bei allen Fragen.

Es gibt die verschiedenartigsten Wunden, deren Versorgung durch Fachkräfte erfolgen muss. Dazu gehören unter anderem:

  • Chronische und akute Wunden
  • Offene Beine – Ulcus Cruris
  • Diabetische Füße
  • Dekubitus
  • Wundheilungsstörungen nach Amputation

Versorgung als eine Leistung der Behandlungspflege wird durch darauf spezialisierte Fachkräfte und erfahrene Wundschwestern/-pfleger unseres Pflegedienstes durchgeführt. Die Versorgung erfolgt in der heimischen Umgebung unserer Patienten. Unsere Schwestern/Pfleger werden permanent weitergebildet und mit den neuesten Erkenntnissen der modernen Wunderversorgung vertraut gemacht.

Für die Betroffenen bringen Ports einen enormen Gewinn an Lebensqualität. Der Patient wird in seiner Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt. Gleichzeitig wird die Gefahr von Infektionen deutlich gesenkt.

Die Pflege des Ports und das An- und Abschließen von Infusionen sollte nur durch dafür speziell ausgebildetes Fachpersonal erfolgen. Wir verfügen über diese Fachkräfte und sind mit dem Umgang der Portversorgung vertraut.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie zu diesem Thema gern und beantworten Ihre Fragen.

Telefon: 03501 52 30 31

Palliativpflege beschreibt das pflegerische Fachwissen, die Maßnahmen und Aufgaben, die innerhalb des ganzheitlichen Konzeptes der Palliativmedizin (Palliative Care) von professionellen Pflegekräften erbracht werden und der Verbesserung der Lebensqualität von Pflegebedürftigen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen oder terminalen Erkrankungen und deren Angehörigen dienen. Schwerpunkt dieses Konzeptes ist die “Vorbeugung und Linderung von Leiden durch frühzeitiges Erkennen, untadelige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen belastenden Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art”.

Hierbei überschneiden sich die Pflegeprozesse der allgemeinen und speziellen kurativ orientierten Pflege mit der Palliativpflege und gehen in vielen Bereichen fließend ineinander über oder ergänzen sich.

Die Begleitung, Betreuung und Versorgung Schwerstkranker und Sterbender sind Bestandteile unseres Pflegealltags. Unsere Betreuung beschränkt sich nicht nur auf den Patienten, sondern bezieht die Angehörigen ein.

Unser Team steht Ihnen kurzfristig und jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie zu diesem Thema gern und beantworten Ihre Fragen.

Telefon: 03501 52 30 31

Hauswirtschaft

Hauswirtschaftliche Leistungen gehören wie auch die Grund- und Behandlungspflege zu den Grundleistungen unseres Pflegedienstes. Wir bieten unseren Patienten verschiedene hauswirtschaftliche Leistungen ergänzend an. Diese lassen sich im Regelfall über die Kranken- bzw. Pflegekassen im Rahmen von SGB XI oder SGB V abrechnen.

  • Reinigung der Wohnung
  • Waschen der Wäsche
  • Einkaufen

Kontakt

Zusätzliche Betreuungsleistungen
für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Das Gesetz der Pflegeversicherung hat den Anspruch auf die sogenannten zusätzlichen Betreuungsleistungen mit dem Inkrafttreten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes ab 1. Juli 2008 neu geregelt.

Was sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung.  Diese Leistungen können auch angespart werden, sie verfallen nicht am Monatsende. Die nicht genutzten Gelder eines Kalenderjahres kann man bis zum 30. Juni des nächsten Jahres noch nutzen.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bzw. der Entlastungsbetrag) sind eine finanzielle Hilfe seitens der Pflegekasse, welche sich an alle Pflegebedürftigen richtet und die zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen gezahlt wird.

Diese unter § 45b SGB XI festgelegte Hilfe dient dazu, konkrete Aufwendungen, die Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen im Zusammenhang mit gewissen Aktivitäten bzw. Leistungen entstehen, zu decken.

Welche Leistungen kann ich wahrnehmen?

Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind nach §45 SGB XI eine Pflegesachleistung. Dabei handelt es sich um zweckgebundene Leistung.Das heißt, sie werden nur ausgezahlt, wenn sie für einen konkreten Zweck verwendet werden.

Was bedeutet eingeschränkte Alltagskompetenz?

Die Kriterien für die sogenannte eingeschränkte Alltagskompetenz sind im Gesetz festgelegt. Sie sind beispielsweise erfüllt, wenn der oder die Pflegebedürftige die Tendenz dazu aufweist, wegzulaufen, wenn er oder sie gefährliche Situationen verursacht, die eigene Versorgung nicht mehr gewährleisten kann, eine Störung des Tag-Nacht-Rhythmus’ aufweist oder aggressives Verhalten zeigt. Diese Bedingungen für eine entsprechende Einstufung treffen vor allem auf demenzkranke Personen zu. Aber auch bei psychischen Erkrankungen oder einer geistigen Behinderung können diese Kriterien greifen.Die Pflegeversicherung erstattet auf Antrag der Pflegebedürftigen und nach Feststellung der Anspruchsberechtigung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) zwischen 100 € und 200 € pro Monat an zusätzlichen Betreuungsleistungen.

Unser Pflegedienst bietet Ihnen Hilfe bei diesen Leistungen an (Beispiele):

  • Spaziergänge, Gespräche, Vorlesen, Beratung und Einbeziehung der Angehörigen in die Pflege
  • Veranstaltungen und Feiern (Geburtstage, Fahrten, Theater)
  • Freizeitgestaltung (Bastel- und Rätselnachmittage, Ausflüge)
  • Persönliche Hilfestellung in besonderen Krisensituationen
  • Hilfestellung im Haushalt und bei Behördengängen
  • Gedächtnistraining durch Spiele

Verhinderungspflege (39 SGB XI)

Durch die Verhinderungspflege sollen pflegende Angehörige entlastet werden, wenn sie die Pflege, mit der sie sonst betraut sind, aus einem bestimmten Grund nicht ausführen können oder eine Auszeit nehmen. Hier finden Sie sämtliche Infos zur Verhinderungspflege.Verhinderungspflege ist die Vertretung einer privaten Pflegeperson in der häuslichen Pflege, wenn diese die pflegebedürftige Person übergangsweise nicht betreuen kann. In diesem Fall kann die Pflege von einem professionellen Pflegedienst oder einer anderen Privatperson ausgeführt werden.

  • Kosten bis zu 1.612 Euro werden von der Pflegekasse übernommen
  • Die Verhinderungspflege kann 42 Tage pro Jahr beansprucht werden
  • Man kann die Kosten rückwirkend erstattet bekommen
  • Man benötigt mind. Pflegegrad 2, um Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben

Während der Zeit der Verhinderungspflege bekommt der pflegebedürftige Mensch das Pflegegeld weiterhin zur Hälfte gezahlt.Allerdings wird das Pflegegeld am ersten und am letzten Tag der Verhinderungspflege voll ausgezahlt. Welcher Anspruch sich daraus ergibt, zeigen wir am konkreten Beispiel.

Der Angehörige, der die Pflege sonst übernimmt, fährt für 16 Tage in den Urlaub. Vor der Verhinderungspflege wurde Pflegegeld für den Pflegegrad 2 in Höhe von 316 € im Monat gewährt. Für den ersten und letzten Tag wird das volle Pflegegeld bezahlt (2/30 von 316 € = 21,06 €). An den übrigen 14 Tagen wird die Hälfte der Leistungen gezahlt (14/30 von 158 € = 73,73 €). Insgesamt werden also 94,79 € an Pflegegeld während des Zeitraums der Ersatzpflege ausgezahlt.

Wenn angehörige Pflegepersonen für einen Abend ins Theater oder ins Kino gehen möchten und für diese Zeit nicht für die Pflege der Person, die Sie betreuen, zur Verfügung stehen, kann auch eine stundenweise Verhinderungspflege beansprucht werden.Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege nicht gekürzt, sofern diese weniger als 8 Stunden in Anspruch nimmt. Ist die Pflegeperson länger verhindert, wird, wie oben beschrieben, die Hälfte des Pflegegelds weitergezahlt.

Wir unterstützen Sie

Nach wie vor ist die Familie der größte Pflegedienst. Durch ein qualifiziertes Beratungs- und Schulungsangebot unterstützen wir pflegende Angehörige und bieten vielfältige Entlastungsmöglichkeiten.Unsere Pflegedienstleiterin Carola Falkowski steht Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bei Fragen rund ums Thema “Pflege” sind wir für Sie da!

Service:

Über die Leistungen der Grund- und Behandlungspflege hinaus bieten wir unseren Patienten und deren Angehörigen eine Vielzahl von Serviceleistungen. Unterstützend sorgen wir z.B. dafür, dass der Friseur die Patienten in ihrer heimischen Umgebung besucht. Unsere Mitarbeiter beraten und organisieren entsprechend der Bedürfnisse unserer Patienten.

  • Hilfe und Beratung im Umgang mit behördlichen Genehmigungen
  • Beratung und Versorgung von Hilfsmitteln
  • Vermittlung von Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Friseur, Fußpflege
  • Durchführung von Apothekendiensten
  • Essen auf Rädern
  • Kulturelle Angebote
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